Damit Antibiotika auch morgen noch wirken – Eine Übersicht über die jüngsten Entwicklungen in der Schweizerischen Gesetzgebung

Eine immer gewichtigere Bedeutung für die Thematik der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten erlangte in den vergangenen Jahren die zunehmende Antibiotikaresistenz von Bakterien. Die Entwicklung von Antibiotika zählt zu den bedeutendsten Fortschritten der modernen Medizin. Weil Antibiotika aber übermässig und teilweise unsachgemäss eingesetzt werden, sind viele Bakterien gegen sie resistent geworden[1]. Auch in der Schweiz nehmen Antibiotikaresistenzen konstant zu. Der Bund geht das Problem mit einer nationalen Strategie an, die 35 Massnahmen in acht verschiedenen Handlungsfeldern beinhaltet. Da die Bereiche der Humanmedizin, der Tiermedizin und der Landwirtschaft betroffen sind, kann das Problem der steigenden Antibiotikaimmunität von Bakterien nur bereichsübergreifend gelöst werden und gestaltet eine Abstimmung der verschiedenen Bereiche aufeinander unumgänglich.

Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene neue Epidemiengesetz (EpG) verfolgt gleich mehrere Zwecke. Es soll einerseits gewährleisten, dass übertragbare Krankheiten frühzeitig erkannt, überwacht, verhütet und bekämpft werden. Andererseits trägt es dazu bei, Krankheitsausbrüche mit grossem Gefährdungspotenzial für die öffentliche Gesundheit besser zu bewältigen.[2] In Art. 5 EpG verpflichtete der Gesetzgeber das Bundesamt für Gesundheit zur Erarbeitung themenspezifischer nationaler Programme zur Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten insbesondere in den Bereichen Impfungen, therapieassoziierte Infektionen und Resistenzen bei Krankheitserregern, sowie HIV und andere sexuell übertragbare Krankheitserreger.[3] In der ebenfalls am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Epidemienverordnung (EpV) konkretisiert der Gesetzgeber diese „themenspezifischen nationalen Programme“ beispielsweise betreffend Informationsaustausch, Diagnostik  oder Früherkennungs- und Überwachungssysteme.

Erst am 1. April 2016 ist sodann die teilrevidierte Tierarzneimittelverordnung in Kraft getreten. Diese soll den fachgerechten Einsatz von Tierarzneimitteln fördern, weshalb seit 1. April 2016 strengere Anforderungen an die Abgabe von Tierarzneimitteln auf Vorrat und an die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln und Arzneimittel-Vormischungen gelten.

Die Bekämpfung von Resistenzen ist darüber hinaus auch Teil der gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates in der Agenda „Gesundheit 2020“. Die Verantwortung für die Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) teilen sich die Bundesräte Alain Berset und Johann Schneider-Ammann. Ziel der Strategie ist, die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig sicherzustellen und die Resistenzbildung einzudämmen. Sie erstreckt sich auf Grundlage des Epidemiengesetzes und der Epidemienverordnung auf die Handlungsfelder Überwachung, Prävention, sachgemässer Einsatz von Antibiotika, Resistenzbekämpfung, Forschung und Entwicklung, Kooperation, Information und Bildung sowie Rahmenbedingungen.[4]

Die Anhandnahme des Problems der Antibiotikaresistenzen durch den Schweizerischen Gesetzgeber und Bundesrat ist zu begrüssen. Erst wenn in sämtlichen Bereichen, d.h. Mensch, Tier und Landwirtschaft, aufeinander abgestimmte Massnahmen greifen, können wirksame Lösungsansätze greifen. Ob in Zeiten der Globalisierung eine rein nationale Kampagne der fortschreitenden Antibiotikaresistenz einen Riegel schieben kann, wird sich zeigen und kann aktuell noch nicht abschliessend beurteilt werden.

[1] Bundesamt für Gesundheit (BAG), Damit Antibiotika auch morgen noch wirken, abrufbar unter: http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/14226/index.html?lang=de, zuletzt abgerufen am 17.05.2016.

[2] Bundesamt für Gesundheit (BAG), Medienmitteilung zum neuen Epidemiengesetz (EpG), abrufbar unter: http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00682/15904/index.html?lang=de, zuletzt abgerufen am 17.05.2016.

[3] Schweizerische Eidgenossenschaft, Ein fachgerechter Einsatz von Antibiotika soll Antibiotikaresistenzen reduzieren, abrufbar unter: https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=60935, zuletzt abgerufen am 17.05.2016.

[4] Bundesamt für Gesundheit (BAG), Damit Antibiotika auch morgen noch wirken, abrufbar unter: http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/14226/index.html?lang=de, zuletzt abgerufen am 17.05.2016.