Meinungsumfrage „Selbstbestimmung am Lebensende“ (2012)

Im Rahmen ihrer Tätigkeit befasst sich die Vereinigung der Schweizer Medizinalrechtsanwälte (SMLA) auch mit den Aspekten im Zusammenhang mit terminal kranken Patienten, deren Palliativbehandlung sowie Fragen der selbstbestimmten Beendigung des Lebens. Gerade in diesem Bereich hat die SMLA seit längerer Zeit Diskrepanzen zwischen Recht, Politik und Gesellschaft festgestellt. Die wichtigsten davon sind:

  • Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach jeder Mensch über die Frage, wann und wie er sterben möchte, selber entscheiden darf (anerkannt als Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts gemäss Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention – Urteil Haas gegen die Schweiz vom 20. Januar 2011);
  • der vom selben Gerichtshof erfolgte Hinweis, dass in 42 untersuchten Staaten des Europarates nur vier – die Benelux-Staaten und die Schweiz – eine Möglichkeit kennen, Sterbehilfe durch Beihilfe zum Suizid zu leisten (Urteil Koch gegen Deutschland vom 19. Juli 2012);
  • den Umstand, dass in den meisten europäischen Staaten die Beihilfe zum Suizid seit etwa dem 19. Jahrhundert unter Strafe steht;
  • die Beobachtung, dass in praktisch allen europäischen Ländern viele Anzeichen dafür sprechen, dass die geltende Rechtsordnung in dieser Hinsicht nicht mehr dem Willen grosser Teile der Bevölkerung entspricht.

Angesichts dieser z.T. sehr grossen Diskrepanzen hat sich die SMLA in der Folge entschlossen, bei einem renommierten Forschungsinstitut eine umfangreichere Arbeit in Auftrag zu geben, mit welcher in zwölf europäischen Staaten die Haltung der Bevölkerung zu diesen Fragen untersucht werden soll. Auf diese Weise soll den politisch Verantwortlichen ermöglicht werden, bei allfälligen gesetzgeberischen Überlegungen zu diesen Themen dem demokratischen Prinzip Rechnung zu tragen.

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