Schnellere Zulassung von Medikamenten

Schnellere Zulassung von Medikamenten (Quelle: Bundesamt für Gesundheit – BAG)

Das Zulassungsverfahren für neue Arzneimittel wird beim Bundesamt für Gesundheit ab 1. Juni 2013 verkürzt. Wird bei einem bereits zugelassenen Arzneimittel die Indikation erweitert, so wird der Preis künftig mittels eines vereinfachten Modells nach unten angepasst. Der Bundesrat und das EDI haben die entsprechenden Verordnungsänderungen gutgeheissen. Die Vereinigung der Schweizer Medizinalrechtsanwälte begrüsst diese beiden Massnahmen. Dank ihnen ist die grundsätzliche Möglichkeit gegeben, dass  Patienten nun einen rascheren Zugang zu neuen Arzneimitteln erhalten. Weiterlesen

Kampagne des VSAO

«spital. illegal. normal?»: Der Verband der Schweizerischen Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, der VSAO, startete im Frühjahr 2013 eine nationale Kampagne um, wie der Verband mitteilt, «auf die regelmässige und anhaltende Verletzung des Arbeitsgesetzes» im Arbeitsalltag ihrer Mitglieder aufmerksam zu machen.
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Ausblick 2013

Die medizinalrechtliche Diskussion im Jahr 2012 war von sehr unterschiedlichen Themen geprägt, darunter auch sehr emotional geführte Debatten wie bspw. die um die so genannte Knabenbeschneidung. Während sich in der Zwischenzeit der Sturm um dieses Thema etwas gelegt hat, werden mit Sicherheit auch 2013 einige wichtige Angelegenheiten mit Relevanz für die Vereinigung der Schweizerischen Medizinalrechtsanwälte die öffentliche Diskussion prägen, darunter zum Beispiel: Weiterlesen

Meinungsumfrage „Selbstbestimmung am Lebensende“ (2012)

Im Rahmen ihrer Tätigkeit befasst sich die Vereinigung der Schweizer Medizinalrechtsanwälte (SMLA) auch mit den Aspekten im Zusammenhang mit terminal kranken Patienten, deren Palliativbehandlung sowie Fragen der selbstbestimmten Beendigung des Lebens. Gerade in diesem Bereich hat die SMLA seit längerer Zeit Diskrepanzen zwischen Recht, Politik und Gesellschaft festgestellt. Die wichtigsten davon sind: Weiterlesen

Neuerungen im ZGB per 1. Januar 2013: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Der Gesetzgeber beschloss per 01.01.2013 zahlreiche Bestimmungen des zweiten Teils des ZGB (Familienrecht) zu revidieren. Es werden zahlreiche alte Begriffe durch modernere Ausdrücke ersetzt und das gesamte Vormundschaftswesen umorganisiert. Ab dem 01.01.2013 sprich man in diesem Bereich von der Kinder- und Erwachsenenschutzrecht. Die zuständige Behörde ist dann die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Aus medizinalrechtlicher Sicht sind insbesondere die Neuerungen im Vormundschaftsrecht (ab 01.01.2013: Erwachsenenschutzrecht genannt) interessant. Es werden neue Instrumente eingeführt, welche individuelle Regelungen bzgl. der Vertretung im Falle einer vorübergehenden oder dauerhaften Urteilsunfähigkeit ermöglichen.

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