Der Bundesrat verstärkt den Kampf gegen Heilmittelfälschungen

Die Fälschung und der illegale Vertrieb von Arzneimitteln oder Medizinprodukten stellen eine besonders schwere Form der Kriminalität dar, da diese Fälschungen bedeutende Gesundheitsrisiken für die Patientinnen und Patienten bergen. Der Handel mit gefälschten Heilmitteln nimmt weltweit zu. Die Gewinne aus diesem illegalen Handel sind hoch und die Sanktionsrisiken gering. Jährlich gelangen schätzungsweise rund 20‘000 illegale Arzneimittelsendungen in die Schweiz.[1] Das am 28. Oktober 2011 in Moskau zur Unterzeichnung aufgelegte Übereinkommen des Europarats über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukte und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (kurz die Medicrime-Konvention) hat sich dieser Problematik angenommen. Diese Konvention wurde bereits im Jahre 2011 von der Schweiz unterzeichnet und ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Weiterlesen