Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Überprüfung der Medikamentenpreise durch das BAG

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) darf sich bei der periodischen Überprüfung von Arzneimitteln der Spezialitätenliste nicht mehr nur auf einen Vergleich mit Auslandspreisen beschränken. Die Prüfung muss auch einen Vergleich mit anderen Produkten gleicher Indikatoren bzw. ähnlicher Wirkungsweise umfassen. Das Bundesgericht bestätigte mit Urteil vom 14. Dezember 2015[1] den diesbezüglichen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und weist die Beschwerde des BAG ab.

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