Umfassende Revision des Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG)

Am 8. Oktober 2004 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG). In der Folge setzten unterschiedliche technische Entwicklungen ein, welche die Qualität der Analysen und die Laborlandschaft tiefgreifend verändert haben. So wird anders als bislang nicht mehr nur ganz gezielt ein einzelnes genetisches Merkmal abgeklärt, sondern mit Hilfe von neuen Technologien relativ schnell und kostengünstig das gesamte Erbgut oder zumindest all jene Abschnitte, die potenziell für Eiweisse codieren, analysiert. Eine neu in der genetischen Diagnostik eingesetzte Technologie ist auch die vergleichende Genom-Hybridisierung (DANN-CHIP-Technologie oder Microarray). Sie dient dem schnellen und effizienten Vergleich einer DNA-Probe der betroffenen Person mit einer bekannten Referenzprobe. Ebenfalls wurde durch neue Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen Genen und menschlichen Eigenschaften das Verständnis über die Möglichkeiten und die Aussagekraft von genetischen Untersuchungen erweitert.[1]

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